Bei der Berechung unseres Beratungsaufwands berücksichtigen wir
  • Die Analyse Ihrer Anfrage
  • Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen
  • ggf. interdisziplinäre Erörterung eines Themas mit anderen Fachkollegen
  • ggf. erforderliche Literaturrecherchen
  • Erstellung und Versand des individuell abgefassten Schriftsatzes
Die ausgearbeiteten Beratungsunterlagen sind in der Regel mit der „Abfassung aufwendiger gutachterlicher Texte mit wissenschaftlicher Begründung" gleichzusetzen und entsprechen damit der Gebührenziffer 85 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. je angefangene Arbeitsstunde fallen € 67,02 plus Schreibgebühr, Porto und sonstige Auslagen an.
Sicherheitshalber weisen wir darauf hin, dass für die in unserer Praxis erbrachten selbständigen ärztlichen Leistungen eine Rückvergütung durch Erstattungsstellen nicht immer in vollem Umfang gewährleistet ist. Unsere Klienten akzeptieren unsere jeweils gültigen Honorarsätze und Geschäftsbedingungen mit der Unterzeichnung einer entsprechenden privatärztlichen Vereinbarung.

Kosten nach Zeitaufwand: ca. 80,00 Euro/Stunde

Viele Anfragen lassen sich bereits mit einem Zeitaufwand von ca. 3-4 Stunden zur Zufriedenheit unserer Klienten bearbeiten
Vergütung und Honorare
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